Gesetze / Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz
SGleiG 2024§ 16 Angebote von Betreuungsmöglichkeiten
Es sollen Angebote zur Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen gemacht werden. Dies umfasst auch Beratungs- und Vermittlungsleistungen.